Freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen (Gutachter)

Nur durch die freie Auswahl eines Sachverständigen ist gewährleistet, dass sämtliche Ansprüche des Geschädigten im Rahmen des Fahrzeugschadens ermittelt werden.

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines eigenen Sachverständigen sind Bestandteile des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

 

Die Aufgaben des freien Sachverständigen stellen sich wie folgt dar:

  • Beweissicherung

  • Korrekte Ermittlung des Fahrzeugschadens

  • Festlegung des Reparaturweges

  • Festlegung der Reparaturdauer

  • Ermittlung der Wertminderung

  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes

  • Ermittlung des Restwertes (Totalschaden)

  • Nachbesichtigung bei Ausweitung der Reparatur

  • Reparaturbestätigung nach erfolgter Reparatur

 

Das Recht zur Erteilung eines Gutachtenauftrages obliegt einzig und allein dem Geschädigten.