Nur durch die freie Auswahl eines Sachverständigen ist gewährleistet, dass sämtliche Ansprüche des Geschädigten im Rahmen des Fahrzeugschadens ermittelt werden.
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines eigenen Sachverständigen sind Bestandteile des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Die Aufgaben des freien Sachverständigen stellen sich wie folgt dar:
Beweissicherung
Korrekte Ermittlung des Fahrzeugschadens
Festlegung des Reparaturweges
Festlegung der Reparaturdauer
Ermittlung der Wertminderung
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
Ermittlung des Restwertes (Totalschaden)
Nachbesichtigung bei Ausweitung der Reparatur
Reparaturbestätigung nach erfolgter Reparatur
Das Recht zur Erteilung eines Gutachtenauftrages obliegt einzig und allein dem Geschädigten.